COM.Create GmbH
Körberheide 101, 48157 Münster
Version 2.0
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen der COM.Create GmbH („COM.Create") und ihren Vertragspartnern über Software, Integrationen, Cloud-Dienste, Monitoring-Lösungen, Supportleistungen, Customer-Success-Leistungen sowie Professional Services.
Das Angebot von COM.Create richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.
Abweichende Bedingungen des Vertragspartners gelten nur, wenn COM.Create ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Individuelle Vereinbarungen und Angebote gehen diesen AGB vor.
Produkte sind sämtliche von COM.Create angebotenen Software-, Cloud-, Integrations-, Monitoring- und sonstigen digitalen Leistungen.
Integration ist eine Verbindung zwischen unterstützten Plattformen oder Systemen zur automatisierten Übertragung oder Verarbeitung von Daten.
Plattform ist ein von COM.Create unterstütztes Dritt- oder Zielsystem, insbesondere PlentyONE, Marktplätze oder andere Softwarelösungen.
Monitoring ist die automatisierte Überwachung definierter technischer Prozesse oder Ereignisse.
Customer Success umfasst Unterstützungsleistungen zur Einführung und erfolgreichen Nutzung der Produkte.
Professional Services sind Beratungs-, Projekt-, Entwicklungs-, Migrations- und sonstige individuelle Dienstleistungen.
Ein Vertrag kommt zustande durch Abschluss einer Bestellung über die Website von COM.Create, durch Annahme eines individuellen Angebots oder durch ausdrückliche Auftragsbestätigung von COM.Create.
Produktdarstellungen auf der Website stellen grundsätzlich kein verbindliches Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung.
COM.Create ist berechtigt, Bestellungen abzulehnen, sofern technische, organisatorische oder rechtliche Gründe einer Leistungserbringung entgegenstehen.
Vertragssprache ist Deutsch. Eine englische Fassung dient der Information. Im Zweifel ist die deutsche Fassung maßgeblich.
Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Produktbeschreibung, dem gebuchten Tarif oder einer individuellen Vereinbarung.
Produktbeschreibungen auf der Website sind Bestandteil der jeweiligen Leistungsbeschreibung.
COM.Create schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, keine Umsatzsteigerung und keine bestimmte Verbesserung einzelner Geschäftsprozesse, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
Vertraglich relevante Mitteilungen erfolgen grundsätzlich in Textform an die zuletzt vom Vertragspartner angegebene E-Mail-Adresse.
Supportanfragen sind grundsätzlich an service@com-create.com zu richten, soweit COM.Create keinen anderen Kommunikationsweg vorgibt.
COM.Create ist berechtigt, künftig weitere Kommunikationswege, insbesondere ein Kundenportal oder Supportsystem, bereitzustellen.
Der Vertragspartner stellt alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge, API-Schlüssel, Berechtigungen, Lizenzen und technischen Voraussetzungen bereit.
Änderungen an Systemen, Plattformen, Zugangsdaten oder technischen Voraussetzungen, die Auswirkungen auf die Leistungen haben können, sind COM.Create unverzüglich mitzuteilen.
Kommt der Vertragspartner seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen. Zusätzlicher Aufwand kann gesondert vergütet werden.
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
Rechnungen werden elektronisch per E-Mail übermittelt.
Soweit nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die Rechnungsstellung zu Beginn eines Kalendermonats.
Als Zahlungsarten stehen ausschließlich SEPA-Lastschrift und Vorkasse zur Verfügung.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.
Soweit COM.Create personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.
Der Vertragspartner bleibt Verantwortlicher für Inhalt, Rechtmäßigkeit und Zulässigkeit der verarbeiteten Daten.
Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln. Dies gilt insbesondere für Quellcode, Dokumentationen, Geschäftsprozesse, Zugangsdaten, Preise, technische Informationen und Entwicklungsergebnisse.
Die Vertraulichkeitspflicht gilt für drei Jahre nach Vertragsende fort.
Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Leistungsausfälle aufgrund höherer Gewalt. Hierzu zählen insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Streik, Pandemien, Cyberangriffe, Stromausfälle, Ausfälle von Rechenzentren, Ausfälle öffentlicher Telekommunikationsnetze und behördliche Maßnahmen.
COM.Create haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang ausdrücklich übernommener Garantien.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
COM.Create ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern hierfür ein sachlicher Grund besteht, insbesondere bei Änderungen der Rechtslage, technischen Entwicklungen, Änderungen angebotener Leistungen oder Erweiterungen des Produktportfolios.
Änderungen werden mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Vertragspartner nicht innerhalb dieser Frist, gelten die Änderungen als angenommen. Auf diese Rechtsfolge wird COM.Create gesondert hinweisen.
COM.Create stellt dem Vertragspartner Produkte zeitlich befristet zur Nutzung bereit, soweit nicht ausdrücklich eine dauerhafte Überlassung vereinbart wurde.
Produkte können insbesondere der Integration, Automatisierung, Überwachung oder Erweiterung von Geschäftsprozessen sowie der Anbindung unterstützter Plattformen dienen.
Die Bereitstellung einer Integration erfolgt durch Installation oder Bereitstellung innerhalb des PlentyONE-Systems oder einer sonstigen unterstützten Plattform des Vertragspartners.
Die Bereitstellung gilt als abgeschlossen, sobald die Integration im System installiert und grundsätzlich zur Konfiguration bereitsteht.
Die weitere Konfiguration, insbesondere API-Zugänge, Zugangsdaten, Marktplatzverbindungen, individuelle Einstellungen und Freigaben, erfolgt durch den Vertragspartner oder im Rahmen gesondert vereinbarter Leistungen.
Die Leistungspflichten von COM.Create beginnen mit der Bereitstellung gemäß § 14.
Die erstmalige Berechnung wiederkehrender Vergütungen erfolgt unabhängig vom Bereitstellungsdatum erst ab dem ersten Kalendertag des auf die Bereitstellung folgenden Monats.
Kann eine Integration aus technischen oder tatsächlichen Gründen zunächst nicht vollständig eingerichtet werden, wirken die Parteien angemessen zusammen, um die Einrichtung zu ermöglichen.
Ist die Einrichtung dauerhaft unmöglich und liegt die Ursache ausschließlich im Verantwortungsbereich von COM.Create, kann jede Partei vom Vertrag zurücktreten.
Weitergehende Ansprüche richten sich nach den Haftungsregelungen dieser AGB.
COM.Create räumt dem Vertragspartner für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht an den bereitgestellten Produkten ein.
Die Nutzung ist ausschließlich für eigene geschäftliche Zwecke zulässig. Eine Weitergabe, Vermietung, Verpachtung oder Unterlizenzierung an Dritte ist unzulässig, soweit gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist.
Der Vertragspartner stellt sicher, dass erforderliche Accounts, insbesondere ein gültiger PlentyONE-Account, Softwarelizenzen, API-Berechtigungen, Zugangsdaten und eine stabile Internetverbindung vorhanden sind.
Für Einschränkungen, die auf fehlende Nutzungsvoraussetzungen zurückzuführen sind, übernimmt COM.Create keine Haftung.
Die Produkte von COM.Create basieren teilweise auf Schnittstellen, APIs oder Diensten Dritter.
Änderungen, Einschränkungen oder die Einstellung solcher Dienste liegen außerhalb des Einflussbereichs von COM.Create.
COM.Create bemüht sich, erforderliche Anpassungen innerhalb angemessener Zeit umzusetzen. Eine Garantie für die dauerhafte Funktionsfähigkeit infolge von Änderungen oder Einschränkungen durch Drittanbieter wird nicht übernommen.
Erfordern Änderungen eines Drittanbieters einen außergewöhnlichen oder wirtschaftlich unverhältnismäßigen Entwicklungsaufwand, ist COM.Create berechtigt, eine gesonderte Vergütung zu verlangen, den Leistungsumfang anzupassen oder einzelne Funktionen nach angemessener Vorankündigung einzustellen.
COM.Create bemüht sich um eine möglichst hohe Verfügbarkeit der Produkte.
Eine jederzeit unterbrechungsfreie oder fehlerfreie Nutzung wird nicht geschuldet.
Geplante Wartungsarbeiten dürfen nach angemessener Vorankündigung durchgeführt werden. Notfallwartungen dürfen jederzeit erfolgen, soweit dies zur Sicherheit oder Stabilität erforderlich ist.
COM.Create ist berechtigt, Produkte fortlaufend weiterzuentwickeln, Funktionen zu ergänzen, zu ändern oder einzustellen, sofern dadurch der vertragsgemäße Hauptzweck nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
Funktionswünsche oder Verbesserungsvorschläge des Vertragspartners begründen keinen Anspruch auf Umsetzung.
Produkte können Komponenten enthalten, die unter Open-Source-Lizenzen stehen. Für diese Komponenten gelten ausschließlich die jeweiligen Lizenzbedingungen.
COM.Create verarbeitet Daten im Rahmen von Integrationen ausschließlich zur technischen Durchführung der vereinbarten Leistungen.
Der Vertragspartner bleibt für Inhalt, Vollständigkeit, Aktualität und Rechtmäßigkeit der übertragenen Daten verantwortlich.
COM.Create ist berechtigt, technische Protokolle und Logs zu speichern und auszuwerten, soweit dies zur Bereitstellung, Sicherheit, Fehleranalyse oder Verbesserung der Dienste erforderlich und datenschutzrechtlich zulässig ist.
COM.Create ist berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise vorübergehend auszusetzen, wenn der Vertragspartner trotz Mahnung und angemessener Nachfrist mit Zahlungen in Verzug ist, konkrete Sicherheitsrisiken bestehen, die Nutzung die Stabilität oder Sicherheit der Systeme gefährdet, gesetzliche oder behördliche Vorgaben dies erfordern oder eine missbräuchliche Nutzung festgestellt wird.
Soweit möglich, wird der Vertragspartner vor der Aussetzung informiert. Nach Wegfall des Aussetzungsgrundes werden die Leistungen innerhalb angemessener Zeit wieder aufgenommen.
Wird der Betrieb einer Integration aufgrund technischer, wirtschaftlicher oder rechtlicher Änderungen dauerhaft unmöglich oder unzumutbar, ist COM.Create berechtigt, die betreffende Integration nach angemessener Vorankündigung einzustellen.
Dies gilt insbesondere bei dauerhafter Einstellung von APIs, Wegfall unterstützter Plattformen, grundlegenden technischen Änderungen bei Drittanbietern oder gesetzlichen Vorgaben.
Die folgenden Bestimmungen gelten für Monitoring-, Support-, Customer-Success- und Managed-Services-Leistungen von COM.Create.
Soweit Monitoring Bestandteil des gebuchten Leistungsumfangs ist, überwacht COM.Create definierte technische Ereignisse oder Prozesse nach dem Best-Effort-Prinzip.
Monitoring dient der frühzeitigen Erkennung möglicher Störungen, ersetzt jedoch nicht die eigene Überwachung oder Verantwortung des Vertragspartners für seine Geschäftsprozesse.
Eine vollständige oder fehlerfreie Erkennung sämtlicher Störungen wird nicht geschuldet.
Soweit Bestandteil der gebuchten Leistungen, stellt COM.Create automatisierte Benachrichtigungen über definierte Ereignisse bereit.
Der Vertragspartner ist verantwortlich für geeignete Empfänger, die regelmäßige Überwachung der Benachrichtigungen und angemessene Reaktionen auf Hinweise.
Supportanfragen sind grundsätzlich an service@com-create.com zu richten, soweit COM.Create keinen anderen Kommunikationsweg vorgibt.
COM.Create bearbeitet Supportanfragen unter Berücksichtigung ihres Eingangs, ihrer Priorität und ihrer Auswirkungen auf den Geschäftsbetrieb.
Telefonischer Support ist ausschließlich Bestandteil solcher Support-Pakete, die diesen ausdrücklich umfassen.
Derzeit ist telefonischer Support Kunden mit einem Support-Paket M oder höher vorbehalten.
Telefonischer Support dient der kurzfristigen Abstimmung. COM.Create ist berechtigt, Vorgänge zur weiteren Bearbeitung per E-Mail, Kundenportal oder Supportsystem zu dokumentieren und fortzuführen.
Soweit nichts anderes vereinbart wurde, gelten Supportzeiten von Montag bis Freitag von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz von COM.Create.
COM.Create kann Supportanfragen nach ihrer Auswirkung auf den Geschäftsbetrieb priorisieren.
Kritische Störungen, die den produktiven Betrieb wesentlich beeinträchtigen oder verhindern, können vorrangig behandelt werden. Die endgültige Priorisierung erfolgt durch COM.Create nach billigem Ermessen.
Soweit Bestandteil des gebuchten Leistungsumfangs, unterstützt COM.Create den Vertragspartner im Rahmen von Customer Success oder Onboarding bei Einführung und Nutzung der Produkte.
Art und Umfang ergeben sich aus Angebot, Produktbeschreibung oder Tarif.
Nicht wahrgenommene Onboarding-Termine können nach angemessener Frist verfallen. Weitergehende Leistungen werden gesondert vergütet.
COM.Create ist berechtigt, Leistungen mittels Fernzugriff oder Fernwartung zu erbringen. Der Vertragspartner stellt hierfür die erforderlichen Zugänge und technischen Voraussetzungen bereit.
Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, gehören insbesondere Individualentwicklungen, neue Funktionen, Erweiterungen bestehender Integrationen, Migrationen, Schulungen, Beratungsprojekte, Einrichtung zusätzlicher Systeme und Anpassungen individueller Geschäftsprozesse nicht zum Support.
Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Sie kann sich aus monatlichen Grundgebühren, Support-Paketen, Supportkontingenten, Vergütung nach Aufwand und Beratungsleistungen zusammensetzen.
Nicht genutzte Supportkontingente verfallen mit Ablauf des jeweiligen Abrechnungszeitraums, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
COM.Create ist berechtigt, wiederkehrende Vergütungen mit Wirkung für zukünftige Vertragszeiträume anzupassen. Die Anpassung wird mindestens drei Monate vor Inkrafttreten angekündigt.
Übersteigt die Erhöhung zehn Prozent der bisherigen Vergütung, kann der Vertragspartner den betroffenen Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens außerordentlich kündigen.
Laufzeit und Kündigungsfristen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.
Soweit nichts anderes vereinbart wurde, beträgt die Mindestlaufzeit zwölf Monate und verlängert sich jeweils um weitere zwölf Monate, sofern der Vertrag nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Laufzeitende gekündigt wird.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
Während der Vertragslaufzeit sowie für zwölf Monate nach Vertragsende verpflichtet sich der Vertragspartner, Mitarbeiter von COM.Create nicht gezielt zum Wechsel ihres Beschäftigungsverhältnisses zu veranlassen.
Allgemeine Stellenausschreibungen gelten nicht als Abwerbung.
Die folgenden Bestimmungen gelten für individuell beauftragte Leistungen, insbesondere Beratung, Individualentwicklung, Workshops, Datenmigrationen, Implementierungen, Customizing und sonstige projektbezogene Leistungen.
Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus Angebot, Leistungsbeschreibung oder gesonderter Vereinbarung.
Beratungsleistungen stellen Dienstleistungen dar. Ein bestimmter wirtschaftlicher oder technischer Erfolg wird nur geschuldet, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Der Vertragspartner unterstützt COM.Create angemessen, insbesondere durch Bereitstellung erforderlicher Informationen, Testsysteme, Zugänge, Ansprechpartner, Freigaben und Entscheidungen.
Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung verlängern vereinbarte Termine angemessen. Zusätzlicher Aufwand kann gesondert vergütet werden.
Änderungs- oder Erweiterungswünsche nach Vertragsschluss bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
COM.Create prüft die Auswirkungen auf Umfang, Termine und Vergütung. Bis zur Einigung ist COM.Create berechtigt, auf Grundlage des ursprünglich vereinbarten Leistungsumfangs fortzufahren.
Soweit die vereinbarte Leistung werkvertraglichen Charakter hat, erfolgt eine Abnahme.
Die Abnahme darf nur wegen wesentlicher Mängel verweigert werden.
Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Vertragspartner sie produktiv nutzt, in seine Geschäftsprozesse übernimmt oder nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Bereitstellung unter Angabe wesentlicher Mängel die Abnahme verweigert.
Mit vollständiger Zahlung erhält der Vertragspartner ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an individuell für ihn entwickelten Arbeitsergebnissen, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
Vorbestehende Software, Frameworks, Bibliotheken, Werkzeuge und sonstige Komponenten von COM.Create bleiben Eigentum von COM.Create.
COM.Create darf allgemeines Know-how, Methoden und nicht kundenspezifische Entwicklungen auch für andere Kunden verwenden.
Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Leistungen können zum Festpreis, nach Aufwand oder auf Grundlage vereinbarter Tagessätze abgerechnet werden.
Zusätzliche Leistungen außerhalb des vereinbarten Umfangs werden nach Aufwand berechnet, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Reisezeiten, Reisekosten und notwendige Übernachtungen werden nur berechnet, wenn dies im Angebot vorgesehen oder vorab abgestimmt wurde.
Verzögert sich ein Projekt aus Gründen, die der Vertragspartner zu vertreten hat, ist COM.Create berechtigt, frei werdende Kapazitäten anderweitig einzusetzen. Projekttermine verschieben sich entsprechend.
Mit Abschluss des Projekts und, soweit erforderlich, erfolgter Abnahme gelten die vereinbarten Leistungen als erbracht.
Weitergehende Unterstützungs-, Pflege- oder Weiterentwicklungsleistungen sind nicht geschuldet, sofern sie nicht ausdrücklich vereinbart wurden.
Der Vertragspartner verpflichtet sich, Zugangsdaten, API-Schlüssel und Tokens vertraulich zu behandeln, vor unbefugtem Zugriff zu schützen und Sicherheitsvorfälle unverzüglich mitzuteilen.
COM.Create ist berechtigt, geeignete automatisierte Systeme einschließlich KI-gestützter Technologien zur Unterstützung der Leistungserbringung einzusetzen, sofern dadurch keine gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtungen verletzt werden.
Gibt der Vertragspartner Feedback, Ideen oder Verbesserungsvorschläge, darf COM.Create diese zur Weiterentwicklung der Produkte nutzen, ohne dass hieraus Vergütungs- oder Nutzungsansprüche entstehen.
Eine öffentliche Nennung des Vertragspartners als Referenzkunde erfolgt ausschließlich mit vorheriger Zustimmung.
Die Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften. Der Vertragspartner versichert, die Produkte nicht unter Verstoß gegen geltende Exportkontroll- oder Sanktionsvorschriften zu nutzen.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist Münster, soweit gesetzlich zulässig.
Der Vertragspartner darf Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung von COM.Create auf Dritte übertragen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
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